Finanzierung

Die Pflegekassen übernehmen, gestaffelt nach den fünf Pflegegraden, die Kosten für den Besuch einer Tagespflege.

Unsere Tagespflege kann von einem bis zu fünf Werktagen in der Woche besucht werden.

Unsere Gäste und ihre Angehörigen entscheiden nach ihren persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten über die Häufigkeit des Besuchs.


Der Tagessatz und die Fahrtkosten werden bis zur monatlichen Höchstgrenze des jeweiligen Pflegegrades von der Pflegekasse übernommen. Folgende Beträge stehen ab 01.01.2022 nach § 41 SGB XI pro Monat für jeden Pflegegrad zur Verfügung.


Pflegegrad I (Entlasungsbetrag):    125,00 €

Pflegegrad II:    689,00 €

Pflegegrad III:  1.298,00 €

Pflegegrad IV: 1.612,00 €

Pflegegrad V:  1995,00 €

Zudem stehen im Rahmen der Verhinderungspflege jährlich bis zu 1.612,00 € für die Tagespflege zur Verfügung.

(alle Angaben pro Monat / Stand 11-2022)

Werden die Leistungen nicht in Anspruch genommen, so verfällt der Anspruch.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Finanzierung und der Beantragung von Leistungen.

Die aktuellen Tagessätze werden ermittelt und schnellstmöglich hier eingestellt.