Finanzierung

Die obigen Beiträge stehen ab 01.01.2025 nach § 41 SGB XI pro Monat für jeden Pflegegrad zur Verfügung.

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für den Besuch einer Tagespflege, gestaffelt nach den fünf Pflegegraden.

Unsere Tagespflege kann von einem bis zu fünf Werktagen in der Woche besucht werden.

Unsere Gäste und ihre Angehörigen entscheiden nach ihren persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten über die Häufigkeit des Besuchs.

Der Tagessatz und die Fahrtkosten werden bis zur monatlichen Höchstgrenze des jeweiligen Pflegegrades von der Pflegekasse übernommen.

Zudem stehen im Rahmen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein Gesamtbudget von 3539 € zur Verfügung.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Finanzierung und der Beantragung von Leistungen.